Gesetzänderung zu Verbraucherverträgen: Anbieter warnen vor höheren Internet Preisen

Gesetzänderung zu Verbraucherverträgen: Anbieter warnen vor höheren Internet Preisen – Die Bundesregierung plant derzeit eine Änderung des Gesetze in verschiedenen Bereichen der Verbruacherverträge. Darunter fallen beispielsweise auch Handyverträge oder DSL-Anschlüssen. Neben einigen anderen Regelungen sollen auch die Vertragslaufzeiten teilweise reduziert werden. Grundsätzlich sollen Verträge beispielsweise nur noch 1 Jahr laufen und sich nur noch um 3 Monate verlängert. Nach den aktuellen Regelungen sind zwei Jahre Laufzeit und ein Jahr Verlängerung möglich.

Die Anbieter in diesem Bereich haben zum neuen Gesetzentwurf Stellung genommen und sehen die Passagen eher kritisch. Sie gehen davon aus, dass die monatlichen Kosten im Bereich DSL und Festnetz steigen könnten, wenn zukünftig nur noch kürzere Laufzeiten möglich sind. Feste Kosten wie die Anschlusspreise oder Router müssten dann innerhalb der Hälfe der bisherigen Zeit abbezahlt werden und das würde höhere Raten für die Geräte und die Verträge bedeuten. Vergleichbare Befürchtungen gibt es auch im Mobilfunk-Bereich, wenn Handys und Smartphones nur noch über ein Jahr statt wie bisher zwei Jahre finanziert werden könnten.

Vodafone schreibt beispielsweise in einer Stellungname dazu:

Eine Beschränkung von Mindestvertragslaufzeiten auf zwölf Monate geht vor allem aus preislicher Perspektive am Verbraucherinnen und Verbraucher-Interesse vorbei. Denn deutlich mehr als die Hälfte aller Vodafone-Kunden entscheiden sich für einen Vertrag mit einem neuen, subventionierten Endgerät. […] Besonders bei Breitband- und Glasfaseranschlüssen muss sich der kostenintensive Hausanschluss und der Anschluss der letzten Meile über die Vertragslaufzeit amortisieren. Kürzere Laufzeiten bedeuten, dass die Kosten über höhere monatliche und einmalige Preise wieder zurück verdient werden müssen. Der Gesetzentwurf geht deshalb am Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei und schränkt die im Markt vorhandene Wahlfreiheit kontraproduktiv ein.

Vodafone weist hier besonders auf den teureren Ausbau im Bereich der Gigabit Internet Angebote hin. Solche Investitionen brauchen sicher Refinanzierungen und sind schlechter möglich, wenn die Vodafone Internet Anschlüsse künftig nur nuoch kurze Laufzeiten hätten.

Auch bei O2/Telefonica geht man von solchen Bedenken aus. In der Stellungnahme des Unternehmens heißt es ebenso:

Ähnliches gilt für Fest- und DSL-Anschlüsse, bei denen die Router sowie die Kosten für die erstmalige Leitungsschaltung durch einen Techniker in vielen Fällen subventioniert werden. Die hohen Erst-Anschlusskosten werden dabei sukzessive über die 24-Monatslaufzeit kompensiert. Ein pauschales Verbot von auf 24 Monate Laufzeit abgeschlossenen Verträgen würde die Vorteile von Kombiverträgen deutlich verringern, zu steigenden Gerätepreisen führen und die Angebotsvielfalt zu Lasten der Verbraucher einschränken.

Auch O2 befürchtet sowohl im Mobilfunk-Bereich als auch bei den O2 Festnetz Internet Anschlüssen Probleme.

DIe Bundesregierung hat auf die Kritik mittlerweile reagiert und den Gesetzentwurf etwas entschärft. Dort sind auch wieder etwas längere Laufzeiten vorgesehen, unter der Auflage, das bestimmte Preisgrenzen nicht überschritten werden und das die Verbraucher besser informiert werden. Den Kunden soll immer auch ein Angebot mit kürzer Laufzeit und nicht zu hohen Kosten gemacht werden, damit sie sich auch für flexiblere Tarife entscheiden können. Wie das in der Praxis umgesetzt wird, steht aber bisher noch nicht fest.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss noch beschlossen werden. Wann genau dies geschieht und wann die neuen Regeln dann in Kraft treten, ist bisher nicht bekannt. Durchaus denkbar, dass es bis zu einem finalen und beschlossenen Gesetzentwurf noch weitere Änderungen gibt.

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