Keine Angst vor der Kündigung des DSL-Vertrags – So einfach kann es sein

Keine Angst vor der Kündigung des DSL-Vertrags – So einfach kann es sein – Es gibt viele Gründe den DSL Anbieter zu wechseln. Ein Umzug, Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter oder einfach günstigere Angebote sind wohl die häufigsten Gründe. Besonders wenn der Vertrag schon einige Jahre alt ist, sollte man sich zumindest mal nach andern Angeboten umschauen. Häufig ist es dann so, dass die Konditionen des bisherigen Vertrags überteuert geworden sind und es schon viel bessere Angebote gibt. Man sollte sich nicht vor einem Anbieterwechsel abschrecken lassen. Natürlich gibt es einige Dinge, die man beachten sollte, doch tut man dies, dann kommt es selten zu Problemen beim Wechsel des DSL Anbieters. Hier gibt es einige Tipps, auf was man bei einem Anbieterwecshel für einen reibungslosen verlauf achten sollte. Dazu zählen zum Beispiel Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Prinzipiell gilt aber: auch für DSL- und Internet-Anschlüsse gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei anderen Verbraucherverträgen.

Mehr Verbraucherrechte bei der Kündigung: Neue Regelungen ab 1.12.2021

Seit Ende 2021 gibt es verbesserte Regelungen zum Schutz von Verbrauchern bei Verträgen. Dies betrofft auch DSL- und Internet Angebote und damit wird die Kündigung noch einfacher. Die Bundesregierung schreibt zu den neuen Regelungen:

  • Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag weiter gebunden. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Zum Schutz der Verbraucher werden daher auch strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit getroffen. Verträge, die ab dem 1. März geschlossen werden, können zukünftig mit einer Monatsfrist vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden. Aber Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind.
  • Ab dem 1. Juli 2022 wird für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt. Dauerschuldverhältnisse erweisen sich oftmals als Kostenfallen für Verbraucher. Ein Vertrag im Internet ist schnell geschlossen – oftmals genügt dafür ein Klick. Den Vertrag wieder zu kündigen ist meistens wesentlich schwieriger. Nicht selten muss man sich durch mehrere Seiten klicken und am Ende womöglich noch per Brief oder Fax kündigen. Der Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich schafft Abhilfe.

Vor allem die kürzere Laufzeit bei der automatischen Verlängerung macht eine Kündigung noch einfacher.

Kündigen oder einen neuen Anbieter suchen

Zunächst muss man für sich selbst die Frage beantworten, ob der bestehende Vertrag gekündigt werden soll, da man einen neuen Anbieter möchte oder weil man kein DSL mehr benötigt. Je nachdem was man möchte, läuft die Kündigung nämlich unterschiedlich ab. Beziehungsweise findet hier die Unterscheidung zwischen Kündigung und Anbieterwechsel statt.

Möchte man einen DSL Anschluss endgültig kündigen, zum Beispiel wenn zwei Haushalte zusammen gelegt werden, dann muss man die Kündigung selber einreichen. Es gibt jedoch genügend Vorlagen und Kriterien, nach denen man sich bei der Erarbeitung eines Kündigungsschreibens richten kann. So sollte dort zum Beispiel die Kunden- und Vertragsnummer enthalten sein, sodass eine fehlerfreie Zuordnung zum richtigen Anschluss möglich ist. Darüber hinaus gibt es auch einige Internetseiten, die einen Kündigungsassistenten anbieten. Mit diesen Assistenten kann man Schritt für Schritt sein Kündigungsschreiben gestalten.

Wenn man danach eine Versorgung von einem anderen Anbieter möchte, dann muss man sich zunächst für einen neuen Anbieter entscheiden. In dem Fall hilft beispielsweise unser DSL Verfügbarkeitsvergleich weiter. Dieser neue Anbieter übernimmt dann die Kündigung des alten DSL-Vertrags. Hier spart man sich also Arbeit, denn schließlich muss man beim neuen Anbieter nur mitteilen, dass der alte Tarif gekündigt werden soll. Die Kommunikation findet zwischen den beiden Parteien statt. Über diesen Weg ist es auch möglich die alte Rufnummer zum neuen Anbieter mit zunehmen. Wichtig: Ein Umzug bedeutet noch keine Kündigung. In der Regel nimmt man den Internet Anbieter auch an den neuen Wohnort mit.

Kündigen innerhalb der Vertragslaufzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn beispielsweise der Anbieter kein Internet liefert oder das Internet zu langsamt ist (beispielsweise bei den neuen Gigabit Tarifen) kann dies ein Grund für eine vorfristige Kündigung sein. Das muss dann aber nachgeweisen werden – hier hilft es oft, sich fachkunden Rat zu holen.

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten

Natürlich muss man sich bei beiden Wegen über die Kündigungsbedingungen im Klaren sein. Man sollte also vorher im Vertrag nach sehen, ob die Mindestlaufzeit überhaupt schon erfüllt ist. Diese beträgt bei den meisten DSL-Anbietern 24 Monate.Solche Verträge findet man beispielsweise bei den Vodafone DSL Tarifen oder dem Telekom Internet Verträgen. Es gibt jedoch auch einige wenige Anbieter, bei denen die Mindestlaufzeit schon nach 12 Monaten erfüllt ist. Zu diesen Anbietern zählt zum Beispiel 1&1. Ist die Mindestlaufzeit erfüllt, dann ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Es kann jedoch sein, dass sich der Tarif gerade erst um ein Jahr verlängert hat, wenn nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wurde. Es empfiehlt sich in solchen Fällen im Kündigungsschreiben anzugeben, dass eine Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt gewünscht ist. Der Anbieter teilt dann meist mit, wann dieser Zeitpunkt ist.

Außerdem sollte man in Erfahrung bringen, wie die Kündigungsfrist gestaltet ist. Nur so kann man wissen, wann man spätestens kündigen muss, damit alles seine Wege geht. Die Kündigungsfrist variiert zwischen einem und drei Monaten. Ein Blick in die Vertragsunterlagen bringt hier Aufschluss, wie es bei dem eigenen Vertrag geregelt ist. Man sollte jedoch nicht erst am letzten Tag der Kündigungsfrist die Kündigung einreichen. Es ist besser auf der sicheren Seite zu sein und die Kündigung ein bis zwei Wochen vorher zu verschicken. So kann es auf dem Postweg zu keinen Problemen kommen.

Wer sein Internet über einen Kabelanbieter erhält, muss sich natürlich auch an Vorgaben bezüglich der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist halten. Viele Kabelanbieter vermarktet auch gleichzeitig Kabel TV. Hat man sowohl seinen Internet als auch seinen Kabel Anschluss bei dem gleichen Anbieter, dann sollte man beachten, dass die Fristen für die beiden Produkte unterschiedlich ausfallen können.

Probleme können unter Umständen auch auftreten, wenn man in großen Wohnungsgenossenschaften wohnt. Dort gibt es oft exklusive Verträge mit bestimmten Anbietern und diese kann man zwar kündigen, ein Wechsel zu anderen Anbietern ist dann aber oft nicht machbar. Auch das sollte man im Vorfeld abklären. Im Zweifel bleibt dann nur noch der Wechseln zu einer DSL Alternative wie einem Homespot, den man über das Mobilfunk-Netz betreibt.

Video: Vorzeitige Kündigung bei DSL Verträgen

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